Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Die Leistungen werden nur auf Antrag erbracht. Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Hinweis: Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen Bitte senden an: Kreissozialamt des Landkreises Neunkirchen Martin-Luther-Str. Hinweise zur Ausfüllen des Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Wichtige Hinweise: Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. 18 Welche Leistungen zur Bildung und Teilhabe werden beantragt? Seit dem 1. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. und kulturelle Teilhabe und Schülerbeförderung werden weitere Unterlagen benötigt. August 2019 weiter verbessert. Die Leistungen wurden durch das „Starke-Familien-Gesetz” zum 1. Hinweis: Fehlende Angaben oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern. vorliegende Daten und Nachweise zum Zwecke der Bearbeitung meines Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe übermittelt werden, sofern dies erforderlich ist. 19 Übernahme der Kosten für einen eintägigen Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt Ł Wenn ja: Bitte Anlage 1 beifügen 20 bezieht, auf jede Anlage und jedes Schriftstück, das Sie uns zu diesem Antrag zuschicken. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Entsprechende Vordrucke finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Herford unter „Bildung und Teilhabe“. Bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II umfasst der Hauptantrag auch die Bildungs- und Teilhabeleistungen mit Ausnahme der Lernförderung. Ferner stimme ich der Aushändigung von personenbezogenen Gutscheinen und/oder entsprechenden Abrechnungsvordrucken für die Mittagsverpflegung April 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kultu-rellen Leben (Punkt E.) können für Kinder und Ju- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, noch nicht 25 Jahre alt Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Bildung und Teilhabe Leistungen.