Das Standesamt begleitet wie kaum eine andere Insti­tu­tion den Le­bens­weg der Menschen. Wenn Sie eine Urkunde über die Geburt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen, wählen Sie an entsprechender Stelle bitte “Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister” aus. Lebenspartnerschaftsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt Auskunft darüber, wo und wann zwei Personen ihre Lebenspartnerschaft begründet haben. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit dem Vermerk über die Scheidung * Bei einer Scheidung im Ausland das ausländische Scheidungsurteil mit einer deutschen Übersetzung eines staatlich vereidigten Übersetzers sowie die Heiratsurkunde bzw. Standesamtsbezirk Mitte: Zur Beurkundung von Sterbefällen melden Sie sich bitte beim Pförtner an. In der Regel können Sie bei allen Standesämtern in Deutschland - also auch beim Standesamt Mitte von Berlin - folgende Urkundentypen beantragen: Auskunft der Geburtszeit; Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister; Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister; Eheurkunde online beantragen. Urkunden können bei einem Standesamt kostenlos persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ist, wie der Name schon vermuten lässt, eine exakte, beglaubigte Kopie des Eheregisters. beantragen: Auskunft der Geburtszeit; Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister; Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister; Eheurkunde Geburtenregister - Geburtsurkunden - Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde - Beglaubigter Registerausdruck / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ist, wie der Name schon vermuten lässt, eine exakte, beglaubigte Kopie des Eheregisters. Normalerweise können bei allen deutschen Standesämtern - somit auch beim Standesamt Berlin Mitte - folgende Dokumente (Urkunden usw.) Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner) Alle Antragsteller müssen das 16. Sollte das Geburtsstandesamt im Ausland liegen, ist eine Übersetzung der Dokumente, die durch einen staatlich anerkannten Übersetzer erfolgt, vorzulegen. Die Eheurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ist beim Standesamt des Heiratsortes zu bekommen. Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister hält alle Informationen rund um die Eheschließung der Ehepartner fest. Auch gibt sie Aufschluss über Änderungen, welche im Rahmen einer Ehe vollzogen wurden. Das Standesamt Wiesbaden stellt Bürgerinnen und Bürgern Geburts-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern aus. Normalerweise können bei allen deutschen Standesämtern - somit auch beim Standesamt I in Berlin - folgende Dokumente (Urkunden usw.) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 12,00 Euro; jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro ... Standesamt Mitte von Berlin Bezirksamt Neukölln. Mit unserem unabhängigen Service können Sie offizielle Dokumente (Urkunden usw.) Ausstellung von Personenstandsurkunden Achtung: ab dem 01.07.2019 erhöhen sich die Gebühren; bis dahin gelten die in dem Formular angegebenen Gebühren. Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten! Dies ist nötig, wenn das Standesamt nicht das Geburtsstandesamt ist, dort kann das benötigte Dokument auch beantragt werden. Mit Standesamt.com als unabhängigen Dienstleister erstellen und versenden Sie schnell & unkompliziert wirksame Anträge zur Bestellung von Beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister für mehr als 4000 deutsche Standesämter!