Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine exakte Abschrift der Eheurkunde. Hier Anmelden Mein Konto. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person und wird vom … Angaben zur Eheschließung der Eltern der geborenen Person oder zu Kindern dieser Person. Laut Personenstandsverordnung werden Hinweise in einen beglaubigten Registerausdruck (elektronisches Register) bzw. Ich habe mich nun schon mal im Internet informiert, was man bei der Anmeldung alles benötigt und da steht, dass man die „Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister“ braucht. Hinweise (Besonderheiten) Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister … Für eine Eheschließung muss häufig ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen vorgelegt werden. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei; Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder; Kopie oder wortgenaue Abschrift … Anmelden; Noch kein Bürgerkonto? Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde. Aus den Hinweisen … "Hinweise" im Geburtenregister sind z.B. Sie enthält neben allen Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der … Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Ein beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist aussagekräftiger da sie alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich … Hier Registrieren; Sie sind hier: Bürgerservice / Geburtsurkunde Jetzt stelle ich mir … Beglaubigte Abschrift(en) aus dem Geburtenregister MIT Hinweisen Beglaubigte Abschrift(en) aus dem Geburtenregister OHNE Hinweise Geburtsurkunde(n) MIT Elternangabe Geburtsurkunde(n) … eine beglaubigte Abschrift … Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als .