Falschaussagen bei der Polizei werden nicht als uneidliche Falschaussage gewertet: Paragraf 153 StGB regelt, dass nur eine falsche Aussage vor Gericht oder vor einer anderen zuständigen Stelle, die berechtigt ist, Sachverständige oder Zeugen zu vernehmen, strafbewehrt sind. In Ihrem eigenen Interesse: Tun Sie sich und anderen Menschen keine Falschaussage … allenfalls eine falsche Verdächtigung Unter gewissen Voraussetzungen reicht zum Beispiel bei der Angabe der Personalien die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, der Wohnort muss nicht angegeben werden. Denn es hat sich bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine regelrechte Opfermentalität herausgebildet, sodass derjenige der behauptet Opfer einer Straftat zu … Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht müssen bei den Ermittlungen und der Beweisaufnahme auf die Schutzbedürftigkeit von Opfern besondere Rücksicht nehmen. In Frage käme theo. Erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, worauf Sie achten sollten und welche Rechte Sie als Opfer einer Straftat haben. § 153 StGB, uneidliche Falschaussage als Zeuge/Zeugin: Mindestens 3 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (d.h. nichts unter 90 Tagessätze). AW: Falschaussage Eine strafbewehrte Falschaussage (§ 153 StGB) kann bei der Polizei tatbestandlich nicht verwirklicht werden. Mit dem Anruf bei der Polizei, dem Betreten der Polizeidienststelle kann es eventuell nicht mehr aufzuhalten sein! Wenn Sie „strafrechtlich“ 3.000 € haben ( siehe hier ), würde Sie die Aussage 9.000 € kosten.